Immer mehr Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Nachhaltigkeit in ihre Strategie zu integrieren. Doch was genau bedeutet ESG, welche gesetzlichen Vorgaben gibt es und warum sollten gerade C-Level-Entscheider handeln? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über ESG-Beratung, erklären den Aufbau einer ESG-Strategie und zeigen, warum sie für den langfristigen Unternehmenserfolg entscheidend ist.
ESG steht für Environment, Social, Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. ESG-Beratung unterstützt Unternehmen dabei, nachhaltige Strategien zu entwickeln und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Für C-Level-Entscheider bedeutet ESG-Beratung, Risiken zu minimieren, Chancen zu nutzen und den langfristigen Unternehmenswert zu sichern.
Eine ESG-Strategie beschreibt den Fahrplan, wie ein Unternehmen seine Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele erreicht. Sie ist eng mit der Unternehmensstrategie verknüpft und umfasst klare Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten.
Beispielhafte Bestandteile einer ESG-Strategie:
Vision & Zielsetzung: Festlegung, welche ESG-Themen für das Unternehmen Priorität haben (z. B. CO₂-Neutralität bis 2030).
KPIs & Messgrößen: Definition von messbaren Indikatoren wie Energieverbrauch, Diversity-Quoten oder Compliance-Standards.
Maßnahmenplan: Konkrete Projekte und Initiativen (z. B. Lieferkette nachhaltiger gestalten, Diversity-Programme einführen).
Governance & Verantwortlichkeiten: Zuweisung von Zuständigkeiten, häufig mit einem ESG-Board oder Sustainability Officer.
Kommunikation & Reporting: Transparente Berichterstattung nach Standards wie GRI oder ESRS.
Eine gute ESG-Strategie ist iterativ, überprüft regelmäßig Fortschritte und passt sich an neue regulatorische Anforderungen und Stakeholder-Erwartungen an.
ESG-Beratung ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor – besonders wenn branchenspezifische Anforderungen berücksichtigt werden.
Regulatorische Anforderungen: Je nach Branche sind die ESG-Vorgaben unterschiedlich streng. Produzierende Unternehmen müssen etwa Emissionen nach EU-Standards (CSRD, EU-Taxonomie) offenlegen, während Finanzdienstleister detaillierte Nachhaltigkeitsberichte für Investoren bereitstellen müssen.
Investorenanforderungen: In kapitalintensiven Branchen wie Energie, Bau oder Chemie achten Investoren besonders auf ESG-Kriterien, um Risiken in der Lieferkette oder bei Umweltschäden zu minimieren.
Reputation & Markenwert: Branchen mit hohem Endkundenzugang (z. B. Konsumgüter, Handel) profitieren besonders von einer glaubwürdigen ESG-Strategie, da Nachhaltigkeit direkt Kaufentscheidungen beeinflusst.
Risikomanagement: In globalen Branchen wie Automotive oder Logistik hilft ESG-Beratung, Lieferkettenrisiken (z. B. Menschenrechte, CO₂-Fußabdruck) frühzeitig zu erkennen und Compliance-Verstöße zu vermeiden.
Unternehmen, die ihre ESG-Strategie auf branchenspezifische Herausforderungen ausrichten, können sich klar differenzieren und regulatorische sowie marktseitige Vorteile sichern.
- Thomas Kremer, b-k-p Consulting
ESG-Beratung ist für Unternehmen jeder Größe relevant – besonders aber für:
C-Level-Executives, die eine ganzheitliche Transformation, Nachhaltigkeitsthemen und eine klare Nachhaltigkeitsstrategie verantworten.
CFOs, die ESG-Daten in das Reporting integrieren müssen.
COOs, die nachhaltige Lieferketten sicherstellen wollen.
CHROs, die Diversity & Inclusion im Unternehmen verankern.
Eine professionelle ESG-Beratung folgt meist einem klaren Prozess:
Ist-Analyse: Ermittlung des aktuellen ESG-Reifegrads.
Materialitätsanalyse: Identifikation relevanter ESG-Themen für Ihr Unternehmen.
Strategieentwicklung: Definition von Zielen, KPIs und Maßnahmen.
Implementierung: Integration in Prozesse, Governance und Kultur.
Monitoring & Reporting: Laufende Messung, ESG-Reporting nach gängigen Standards.
Erfüllung gesetzlicher Pflichten (inkl. Zertifizierungen) ohne Ressourcen zu überlasten.
Erhöhte Attraktivität für Investoren und Talente.
Bessere Performance: Studien zeigen, dass nachhaltige Unternehmen langfristig profitabler sind.
Krisenresilienz: Unternehmen werden widerstandsfähiger gegenüber regulatorischen und gesellschaftlichen Veränderungen.
Top-Management-Buy-in: ESG muss Chefsache sein.
Datenqualität: Saubere ESG-Daten sind die Basis für verlässliches Reporting.
Integrierter Ansatz: ESG darf kein Insellösungsthema sein, sondern Teil der Gesamtstrategie.
Kontinuierliche Verbesserung: Nachhaltigkeit ist ein laufender Prozess, kein einmaliges Projekt.
Hier sind die wichtigsten gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, die mittelständische Unternehmen in Deutschland in Bezug auf ESG (Environment, Social, Governance) beachten müssen, plus wichtige Entwicklungen.
Gesetz / Richtlinie | Wer ist betroffen & seit wann | Wesentliche Pflichten |
---|---|---|
CSRD → Corporate Sustainability Reporting Directive | Große Unternehmen (nicht kapitalmarktorientiert) mit mindestens zwei der folgenden Kriterien: • > 250 Mitarbeitende • Nettoumsatz > 50 Mio. Euro • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro Börsennotierte KMU werden später (Übergangsfristen bis ca. 2028) in den Geltungsbereich einbezogen. |
• Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts, der Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte abdeckt. • Offenlegung wesentlicher ESG-Risiken & Chancen. • Verpflichtung zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse (was ist wichtig aus Sicht Unternehmen undStakeholder). • Externe Prüfung und Garantie der Berichtsqualität (je nach Anforderung). • Offenlegung z. B. von Scope-3 Emissionen, wenn relevant. |
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) | Gilt aktuell für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden (in Deutschland) bzw. bestimmte Schwellenwerte. Allerdings wird erwartet, dass der Anwendungsbereich ausgeweitet wird. mittelständische Unternehmen sind direkt oder indirekt betroffen, z. B. als Zulieferer oder Teil der Lieferkette. | • Risikoanalyse entlang der Lieferkette (Menschenrechte, Umweltrisiken) • Präventions- und Abhilfemaßnahmen • Einrichtung eines Beschwerdemechanismus • Dokumentation und Berichtspflichten gegenüber Behörden etc. |
EU Taxonomie-Verordnung | Für Unternehmen, die unter CSRD oder ähnliche Berichtspflichten fallen. Auch insbesondere relevant für Kapitalgeber, Banken, Investoren. Mittelstand, der Finanzmittel benötigt, wird über Investoren/Banken indirekt betroffen. | • Offenlegung des Anteiles der Umsätze / Investitionen / Ausgaben, die Taxonomie-konform sind (wo relevant). • Transparenz über Umweltziele, die erreicht werden sollen, und wie Aktivitäten dazu beitragen. |
ESRS (European Sustainability Reporting Standards) | Betroffen sind die CSRD-pflichtigen Unternehmen. Mittelständler, sobald sie die Schwellenwerte erfüllen oder börsennotiert sind und in den Anwendungsbereich fallen. | • Detaillierte Offenlegung bestimmter Kennzahlen und Informationen. • Strukturierte Berichte nach den ESRS Standards (Inhalte, Form, Umfang). • Externe Prüfung der Berichte nach Maßgabe der Standards. |
Verpflichtende Berichtspflicht & Transparenzanforderungen | Mittelstand, der unter die CSRD fällt oder in Geschäft mit größeren Firmen/Investor:innen steht, die solche Nachweise verlangen. | • Einrichtung von Prozessen zur Datenerhebung und Datenarchitektur. • Vorbereitung auf Prüfung & Audit of nonfinancial data. • Erfüllung von Stakeholderanforderungen (Banken, Kunden, Lieferanten). |
Freiwillige Berichtspflichten / Soft Regulation | Auch Unternehmen, die nichtunter gesetzliche Berichtspflicht fallen, insbesondere wenn sie in Lieferketten großer Kunden sind oder sich auf Kapitalaufnahme/Finanzierung vorbereiten. | • Nutzung von existierenden Rahmenwerken wie GRI, UN Global Compact, TCFD etc. • ESG-Strategie entwickeln, Materialitätsanalyse durchführen • Erste KPIs setzen und kommunizieren • Freiwillige Prüfungen, Zertifizierungen etc. |
Ab Geschäftsjahr 2025 / Bericht 2026: Viele große Unternehmen und auch einige Mittelständler, die die Größenkriterien erfüllen, müssen zum ersten Mal nach CSRD berichten.
Übergangsfristen bestehen für kapitalmarktorientierte KMUs; diese sind später dran (bald in Kraft tretend bis ca. 2028).
Unternehmen müssen frühzeitig mit Aufbau von Datenprozessen & Governance-Strukturen beginnen, um den Anforderungen gewachsen zu sein. Viele Mittelständler fühlen sich aktuell überfordert mit Aufwand und Komplexität.
Herausforderungen:
Datenbeschaffung & Datenqualität, insbesondere für Umwelt- und Lieferkettenaspekte und Scope-3-Emissionen.
Komplexität der Standards & Normen (z. B. ESRS) und Unsicherheit über Auslegung.
Umstellungsaufwand und Kosten – sowohl organisatorisch als auch technisch.
Handlungsempfehlungen für C-Level:
Bestandsaufnahme: Prüfen, ob das Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht fällt oder bald fallen wird.
Materialitätsanalyse & Stakeholderdialog: Welche ESG Themen sind wirklich relevant für Branche, Geschäftsmodell, Lieferkette.
Aufbau oder Anpassung von Datenarchitektur & Reporting-Prozessen.
Governance & Verantwortlichkeiten: ESG in der Führungsstruktur verankern, ggf. Sustainability Officer oder ESG-Board, klare Verantwortlichkeiten.
Externe Beratung/Expertise einbeziehen, auch zu Standards (ESRS, Taxonomie) und Prüfung.
ESG-Beratung ist kein Nice-to-have, sondern ein Muss für zukunftsfähige Unternehmen. Wer frühzeitig handelt, kann Wettbewerbsvorteile sichern, Risiken reduzieren und den Unternehmenswert steigern.
Möchten Sie Ihre ESG-Strategie auf das nächste Level bringen? Kontaktieren Sie b-k-p Consulting für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit begleiten können.